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Kosten & Förderung

Was kostet die Weiterbildung – und wer zahlt?

live mit Dozent

Die Weiterbildung SPS-Spezialist (IHK) kostet 6.705,60 €. Die meisten Teilnehmenden zahlen davon nichts, weil ein Bildungsgutschein die Kosten vollständig übernimmt.

Drei Wege zur Finanzierung

Die Weiterbildung kostet 6.705,60 € – umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG · inklusive Laptop, Software und IHK-Zertifikatstest.

Qualifizierungschancengesetz

bis 100 % gefördert

Für Beschäftigte – dein Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service. Förderung nach Betriebsgröße:

unter 50 Beschäftigtebis 100 %
50 bis 499bis 50 %
ab 500bis 25 %

der Lehrgangskosten, dazu ggf. Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Selbstzahler

6.705,60 € gesamt

Umsatzsteuerbefreit, bequem in Raten:

  • Vollzeit: 3 Monatsraten
  • Teilzeit: 6 Monatsraten
  • Regionale Programme prüfen wir gern mit dir
FAQ

Fragen zu den Kosten

Wie lange dauert die Weiterbildung genau?

Die Weiterbildung dauert 13 Wochen in Vollzeit. Darin liegen 60 Unterrichtstage mit je 8 Unterrichtseinheiten – zusammen 480 Unterrichtseinheiten. Die übrigen Tage sind unterrichtsfrei, zum Beispiel Brückentage. In Teilzeit verteilt sich derselbe Stoff auf rund sechs Monate.

Was ist im Preis enthalten?

Unterricht (480 UE), Laptop mit vorinstallierter Software für die Dauer des Kurses, alle Unterlagen, der IHK-Zertifikatstest und das Zertifikat. Die Software kannst du nach dem Kurs ein weiteres Jahr nutzen.

Muss ich Umsatzsteuer zahlen?

Nein. Die Weiterbildung ist nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit.

Wie funktioniert die Ratenzahlung?

In Vollzeit zahlst du in drei, in Teilzeit in sechs Monatsraten. Die erste Rate ist vor Kursbeginn fällig. Die genauen Termine stehen in deinem Angebot.

Gibt es regionale Förderprogramme?

In Schleswig-Holstein kommt der Weiterbildungsbonus SH (ESF Plus) infrage, er muss vor Kursstart bewilligt sein. In Baden-Württemberg ist die ESF-Förderung für diesen Kurs nicht möglich. Für andere Bundesländer prüfen wir gern individuell.

Ich bin Soldatin oder Soldat auf Zeit — geht das über den Berufsförderungsdienst?

Möglicherweise ja. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben nach dem Soldatenversorgungsgesetz Anspruch auf Berufsförderung, und der Berufsförderungsdienst (BFD) kann dafür zivile Weiterbildungen übernehmen. Über Umfang und Bewilligung entscheidet deine BFD-Beratung. Was wir dazu liefern, steht auf der Seite Bundeswehr & BFD.

Kontakt

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